Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nagl & Vetter GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Nagl & Vetter GmbH, Nagl & Vetter GmbH Forschung & Entwicklung, Hans-Adolf-Krebs-Weg 1, 37077 Göttingen (im Folgenden „Auftragnehmer"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen und Vertragsabschluss

2.1 Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem jeweiligen Projektvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Termine und Fristen

Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Hindernissen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3. Vergütung und Zahlung

3.1 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

4. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

4.1 Schutzrechte

Alle Arbeitsergebnisse, Entwürfe, Konstruktionen und technischen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Vergütung auf den Auftraggeber über, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.

4.2 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

5.2 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göttingen.

6.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

6.3 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: März 2026 | Nagl & Vetter GmbH